Wie nehmen Patient:innen an H³ teil?
Für die Teilnahme an H³ ist die Einwilligung der Patientin bzw. des Patienten erforderlich. Diese Einwilligung ist fallbezogen, das heißt: Bei jeder neuen Aufnahme in einem Krankenhaus kann erneut entschieden werden, ob die zu diesem Behandlungsfall gehörenden Daten in H³ bereitgestellt werden sollen oder nicht. Die Entscheidung gilt somit immer nur für den jeweiligen Fall und kann bei zukünftigen Behandlungen erneut getroffen werden.
Mit der Erteilung der Einwilligung stimmen Patientinnen und Patienten zwei wesentlichen Punkten zu:
- Bereitstellung der Behandlungsunterlagen: Die Dokumente und Bilder des jeweiligen Behandlungsfalls dürfen anderen Krankenhäusern zur Verfügung gestellt werden, sofern dort innerhalb der Zukunft eine Behandlung erfolgt. Dadurch können behandelnde Einrichtungen auf relevante Vorinformationen zugreifen und die medizinische Versorgung unterstützen.
- Speicherung und Referenzierung der Daten: Die Daten eines Falls werden für einen Zeitraum von fünf Jahren referenziert. Das bedeutet, dass sie während dieser Zeit grundsätzlich für zukünftige Behandlungen verfügbar gemacht werden können. Ein direkter Zugriff auf die Daten ist jedoch ausschließlich den Krankenhäusern möglich, in denen sich die Patientin oder der Patient aktuell in Behandlung befindet, sowie noch 30 Tage nach der Entlassung. Nach Ablauf dieser 30 Tage besteht kein direkter Zugriff mehr auf die Daten aus anderen Kliniken. Die Daten bleiben jedoch für den verbleibenden Fünfjahreszeitraum referenziert, sodass sie bei einer erneuten Behandlung – sofern eine entsprechende Einwilligung vorliegt – wieder sofort und ohne lange Wartezeiten genutzt werden können.
Erfolgt innerhalb von fünf Jahren keine weitere Behandlung, endet der Referenzierungszeitraum automatisch und die Daten werden gelöscht.
Nimmt eine Patientin oder ein Patient hingegen regelmäßig Behandlungen in Anspruch und entscheidet sich bei neuen Fällen erneut für die Teilnahme an H³, verlängert sich der Referenzierungszeitraum der bereits vorhandenen Daten jeweils erneut auf fünf Jahre. Dadurch bleiben frühere Behandlungsinformationen kontinuierlich verfügbar und können bei zukünftigen Behandlungen zur Unterstützung der medizinischen Versorgung herangezogen werden.
